Deutsche und österreichische Staatsangehörige reisen als EU-Bürger mit Personalausweis oder Reisepass ein – kein Visum notwendig. Schweizer Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass (der Personalausweis genügt für Schweizer bei der Einreise nach Italien nicht), aber kein Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum. Für das Segeln selbst muss das Boot vollständig dokumentiert sein (Fahrterlaubnis, Versicherung, Seetüchtigkeitsnachweis). Bei Gemeinschaftskreuzfahrten und Skipperchartern ist das alles inklusive. Beim Bareboat-Charter braucht man einen anerkannten Segelschein – in Deutschland SKS oder SBF See, in Österreich und der Schweiz die jeweiligen nationalen Lizenzen oder den ICC.